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VD.2023.169

Gesuch um begleitete Ausgänge und einen Beziehungsurlaub vom 6. September 2023

Basel-Stadt · 2024-04-26 · Deutsch BS
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Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appellationsgericht

des Kantons Basel-Stadt

als Verwaltungsgericht

Dreiergericht

VD.2023.169

URTEIL

vom26. April 2024

Mitwirkende

Dr. Stephan Wullschleger, lic. iur. Marc Oser, Dr. Jonas Weber

und Gerichtsschreiberin lic. iur. Mirjam Kündig

Beteiligte

A____, Rekurrent

c/o JVA Bostadel, 6313 Menzingen

vertreten durch [...], Rechtsanwalt,

[...]

gegen

AbteilungStraf-und Massnahmenvollzug

Amt für Justizvollzug

Spiegelgasse 12, 4001 Basel

Gegenstand

Rekursgegen einen Beschluss des Straf- und Massnahmenvollzugs

vom 7. November 2023

betreffend Gesuch um begleitete Ausgänge und einen Beziehungsurlaub vom 6. September 2023

://:        Der Rekurs wird abgewiesen.

Auf die Erhebung von Gerichtskosten für das verwaltungsgerichtliche Rekursverfahren wird verzichtet.

Mitteilung an:

APPELLATIONSGERICHT BASEL-STADT

Die Gerichtsschreiberin

lic. iur. Mirjam Kündig

Gegen diesen Entscheid kann unter den Voraussetzungen von Art. 82 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) innert 30 Tagen seit schriftlicher EröffnungBeschwerde in Strafsachenerhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist fristgerecht dem Bundesgericht (1000 Lausanne 14) einzureichen. Für die Anforderungen an deren Inhalt wird auf Art. 42 BGG verwiesen. Über die Zulässigkeit des Rechtsmittels entscheidet das Bundesgericht.