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KE.2025.3

Abklärungsauftrag im Kindesschutzverfahren

Basel-Stadt · 2025-05-13 · Deutsch BS
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Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appellationsgericht

des Kantons Basel-Stadt

als Verwaltungsgericht

Einzelgericht

KE.2025.3

URTEIL

vom13. Mai 2025

Mitwirkende

Dr. Patrizia Schmid

und Gerichtsschreiberin Dr. Michèle Guth

Beteiligte

A____Beschwerdeführer

[…]

vertreten durch lic. iur. Luca Maranta, Advokat,

Frankfurt-Strasse 14, 4053 Basel

gegen

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Basel-Stadt

Rheinsprung 16/18, 4051 Basel

B____Beigeladene

[…]

vertreten durch lic. iur. Claudia Stehli, Advokatin,

Elisabethenstrasse 28, 4010 Basel

Gegenstand

Beschwerdegegen einen Entscheid der Kindes- und

Erwachsenenschutzbehörde vom 6. Februar 2025

betreffend Abklärungsauftrag im Kindesschutzverfahren

1.

://:        Nach Abschreibung des Verfahren zufolge Rückzug der Beschwerde trägt der Beschwerdeführer die Gerichtskosten der verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren mit einer Gebühr von CHF 800.–, einschliesslich Auslagen. Der geleistete Kostenvorschuss wird in Höhe von CHF 200.– zurückerstattet.

Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.

Mitteilung an:

APPELLATIONSGERICHT BASEL-STADT

Die Gerichtsschreiberin

Dr. Michèle Guth

Gegen diesen Entscheid kann unter den Voraussetzungen von Art. 72 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) innert 30 Tagen seit schriftlicher EröffnungBeschwerde in Zivilsachenerhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist fristgerecht dem Bundesgericht (1000 Lausanne 14) einzureichen. Für die Anforderungen an deren Inhalt wird auf Art. 42 BGG verwiesen. Über die Zulässigkeit des Rechtsmittels entscheidet das Bundesgericht.

Ob an Stelle der Beschwerde in Zivilsachen ein anderes Rechtsmittel in Frage kommt (z.B. die subsidiäre Verfassungsbeschwerde an das Bundesgericht gemäss Art. 113 BGG), ergibt sich aus den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Wird sowohl Beschwerde in Zivilsachen als auch Verfassungsbeschwerde erhoben, sind beide Rechtsmittel in der gleichen Rechtsschrift einzureichen.