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DGV.2025.2

Ausstandsgesuch gegen den Appellationsgerichtspräsidenten (im Verfahren [...])

Basel-Stadt · 2025-06-27 · Deutsch BS
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Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appellationsgericht

des Kantons Basel-Stadt

als Verwaltungsgericht

Dreiergericht

DGV.2025.2

URTEIL

vom27. Juni 2025

Mitwirkende

Dr. Stephan Wullschleger, Dr. Claudius Gelzer, Dr. Manuel Kreis

und Gerichtsschreiber MLaw Dennis Zingg

Beteiligte

A____Gesuchsteller

[...]

Gegenstand

Ausstandsgesuchgegen den Appellationsgerichtspräsidenten (im Ver-

fahren [...])

://:        Das Ausstandsgesuch wird abgewiesen.

Der Gesuchsteller trägt die Gerichtskosten des Ausstandsverfahrens mit einer Gebühr von CHF 500.–, einschliesslich Auslagen.

Mitteilung an:

APPELLATIONSGERICHT BASEL-STADT

Der Gerichtsschreiber

MLaw Dennis Zingg

Gegen diesen Entscheid kann unter den Voraussetzungen von Art. 82 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) innert 30 Tagen seit schriftlicher EröffnungBeschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheitenerhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist fristgerecht dem Bundesgericht (1000 Lausanne 14) einzureichen. Für die Anforderungen an deren Inhalt wird auf Art. 42 BGG verwiesen. Über die Zulässigkeit des Rechtsmittels entscheidet das Bundesgericht.