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810 24 161

Basel-Landschaft · 2024-07-05 · Deutsch BL

Begründung als Gültigkeitserfordernis der Verwaltungsbeschwerde / Fristwiederherstellung nur bei klarer Schuldlosigkeit des Gesuchstellers und seines Vertreters

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht 05.07.2024 810 24 161 (810 2024 161)

Begründung als Gültigkeitserfordernis der Verwaltungsbeschwerde / Fristwiederherstellung nur bei klarer Schuldlosigkeit des Gesuchstellers und seines Vertreters

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