Begründung als Gültigkeitserfordernis der Verwaltungsbeschwerde / Fristwiederherstellung nur bei klarer Schuldlosigkeit des Gesuchstellers und seines Vertreters
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht 05.07.2024 810 24 161 (810 2024 161)
Begründung als Gültigkeitserfordernis der Verwaltungsbeschwerde / Fristwiederherstellung nur bei klarer Schuldlosigkeit des Gesuchstellers und seines Vertreters
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