Unter dem Titel des Verzichtseinkommens ist auch ein hypothetisches Einkommen der Ehegattin eines EL-Ansprechers anzurechnen, sofern sie auf eine zumutbare Erwerbstätigkeit oder deren zumutbare Ausdehnung verzichtet
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Sozialversicherungsrecht 24.06.2024 745 24 4 / 144 (745 2024 4 / 144)
Unter dem Titel des Verzichtseinkommens ist auch ein hypothetisches Einkommen der Ehegattin eines EL-Ansprechers anzurechnen, sofern sie auf eine zumutbare Erwerbstätigkeit oder deren zumutbare Ausdehnung verzichtet
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