Die Erhöhung der Heimtaxe ist in der aktuellen EL-Berechnung vom 17. November 2023 rückwirkend bereits ab Januar 2020 zu berücksichtigen; Rückweisung der Angelegenheit zur Neuberechnung.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Sozialversicherungsrecht 25.07.2024 745 24 48 / 158 (745 2024 48 / 158)
Die Erhöhung der Heimtaxe ist in der aktuellen EL-Berechnung vom 17. November 2023 rückwirkend bereits ab Januar 2020 zu berücksichtigen; Rückweisung der Angelegenheit zur Neuberechnung.
404 Not Found 404 Not Found The resource requested could not be found on this server!