Vorsorgliche Einstellung der Ergänzungsleistungen: Gewährung des rechtlichen Gehörs vor Erlass der vorsorglichen Massnahme; ein begründeter Verdacht auf unrechtmässige Erwirkung von Sozialversicherungsleistungen ist nicht bereits gegeben, wenn die Aufhebung einer – der Ausrichtung der EL zugrundeliegenden – IV-Leistung mittels Vorbescheid in Aussicht gestellt wird. Die vorsorgliche Einstellung folgt in diesen Fällen dem Vorgehen der abklärenden IV-Stelle.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Sozialversicherungsrecht 07.03.2024 745 23 314 / 59 (745 2023 314 / 59)
Vorsorgliche Einstellung der Ergänzungsleistungen: Gewährung des rechtlichen Gehörs vor Erlass der vorsorglichen Massnahme; ein begründeter Verdacht auf unrechtmässige Erwirkung von Sozialversicherungsleistungen ist nicht bereits gegeben, wenn die Aufhebung einer – der Ausrichtung der EL zugrundeliegenden – IV-Leistung mittels Vorbescheid in Aussicht gestellt wird. Die vorsorgliche Einstellung folgt in diesen Fällen dem Vorgehen der abklärenden IV-Stelle.
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