Nichteintreten aufgrund verspäteter Beschwerdeerhebung / Der versicherten Person obliegt der Nachweis dafür, dass sie die Beschwerdefrist eingehalten hat
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Sozialversicherungsrecht 20.02.2024 745 2024 40 / 46 (745 24 40 / 46)
Nichteintreten aufgrund verspäteter Beschwerdeerhebung / Der versicherten Person obliegt der Nachweis dafür, dass sie die Beschwerdefrist eingehalten hat
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