Der Beschwerdeführer hat die 30-tägige Beschwerdefrist verpasst, weshalb auf seine Beschwerde nicht eingetreten werden kann.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Sozialversicherungsrecht 06.08.2025 730 25 146 (730 2025 146)
Der Beschwerdeführer hat die 30-tägige Beschwerdefrist verpasst, weshalb auf seine Beschwerde nicht eingetreten werden kann.
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