Versicherungsinterner Arztbericht beweiskräftig und Verneinung der Kausalität nach Erreichen des Status quo sine zwischen den geltend gemachten physischen Beschwerden und dem Unfall nicht zu beanstanden; Untauglichkeit der Beweisformel "post hoc, ergo propter hoc"
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Sozialversicherungsrecht 29.08.2024 725 24 26 (725 2024 26)
Versicherungsinterner Arztbericht beweiskräftig und Verneinung der Kausalität nach Erreichen des Status quo sine zwischen den geltend gemachten physischen Beschwerden und dem Unfall nicht zu beanstanden; Untauglichkeit der Beweisformel "post hoc, ergo propter hoc"
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