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720 24 64 / 157

Basel-Landschaft · 2024-07-25 · Deutsch BL

Sistierung der Invalidenrente gestützt auf Art. 21 Abs. 5 ATSG während der Untersuchungshaft und schliesslich während des Massnamevollzugs ohne Möglichkeit der Ausübung einer Erwerbstätigkeit erfolgte zu Recht.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Sozialversicherungsrecht 25.07.2024 720 24 64 / 157 (720 2024 64 / 157)

Sistierung der Invalidenrente gestützt auf Art. 21 Abs. 5 ATSG während der Untersuchungshaft und schliesslich während des Massnamevollzugs ohne Möglichkeit der Ausübung einer Erwerbstätigkeit erfolgte zu Recht.

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