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720 24 155

Basel-Landschaft · 2024-10-03 · Deutsch BL

Die erneute Beauftragung der Gutachtensperson war aufgrund ihrer Vorbefassung mit der Thematik nicht ideal. Dies allein reicht allerdings nicht aus, um ihre Einschätzung von vornherein als beweisuntauglich zu qualifizieren. Erwartet werden darf aber, dass die gutachterliche Neubefassung neutral und fundiert erfolgt und die sich stellenden Fragen – wenn auch kritisch – diskutiert werden.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Sozialversicherungsrecht 03.10.2024 720 24 155 (720 2024 155)

Die erneute Beauftragung der Gutachtensperson war aufgrund ihrer Vorbefassung mit der Thematik nicht ideal. Dies allein reicht allerdings nicht aus, um ihre Einschätzung von vornherein als beweisuntauglich zu qualifizieren. Erwartet werden darf aber, dass die gutachterliche Neubefassung neutral und fundiert erfolgt und die sich stellenden Fragen – wenn auch kritisch – diskutiert werden.

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