Verpflichtung der IV-Stelle zur Fortführung des Verfahrens, nachdem sich die leistungsabweisende Verfügung aufgrund unechter Noven, die aufgrund des Untersuchungsgrundsatzes zu berücksichtigen sind, nachträglich als unrichtig erweist.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Sozialversicherungsrecht 29.08.2024 720 23 393 (720 2023 393)
Verpflichtung der IV-Stelle zur Fortführung des Verfahrens, nachdem sich die leistungsabweisende Verfügung aufgrund unechter Noven, die aufgrund des Untersuchungsgrundsatzes zu berücksichtigen sind, nachträglich als unrichtig erweist.
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