Auf die nicht fristgerecht eingereichte Beschwerde wird nicht eingetreten; eine vorgängig bei der Vorinstanz eingegangene E-Mail wurde von dieser zu Recht nicht an die Beschwerdeinstanz weitergeleitet, da sich aus der E-Mail kein Anfechtungswille ergab.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Sozialversicherungsrecht 18.01.2024 720 23 277 / 18 (720 2023 277 / 18)
Auf die nicht fristgerecht eingereichte Beschwerde wird nicht eingetreten; eine vorgängig bei der Vorinstanz eingegangene E-Mail wurde von dieser zu Recht nicht an die Beschwerdeinstanz weitergeleitet, da sich aus der E-Mail kein Anfechtungswille ergab.
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