IV-Rente / Auf das Gerichtsgutachten kann nach erfolgter Rückfrage bei der Gutachterin abgestellt werden
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Sozialversicherungsrecht 19.09.2024 720 22 120 (720 2022 120)
IV-Rente / Auf das Gerichtsgutachten kann nach erfolgter Rückfrage bei der Gutachterin abgestellt werden
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