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720 21 300

Basel-Landschaft · 2025-06-12 · Deutsch BL

Abklärung der medizinischen Verhältnisse mittels Gerichtsgutachtens. Die resultierenden Kosten sind zwar überaus hoch ausgefallen, erweisen sich unter dem Blickwinkel der hierzu ergangenen bundesgerichtlichen Rechtsprechung aber nicht als unhaltbar oder gar willkürlich. Bestimmung des Invalideneinkommens; das als invalide Person in einem 50%-Pensum tatsächlich erzielte Einkommen darf nicht auf ein 100%-Pensum hochgerechnet werden. Bemessung des leidensbedingten Abzugs.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Sozialversicherungsrecht 12.06.2025 720 21 300 (720 2021 300)

Abklärung der medizinischen Verhältnisse mittels Gerichtsgutachtens. Die resultierenden Kosten sind zwar überaus hoch ausgefallen, erweisen sich unter dem Blickwinkel der hierzu ergangenen bundesgerichtlichen Rechtsprechung aber nicht als unhaltbar oder gar willkürlich. Bestimmung des Invalideneinkommens; das als invalide Person in einem 50%-Pensum tatsächlich erzielte Einkommen darf nicht auf ein 100%-Pensum hochgerechnet werden. Bemessung des leidensbedingten Abzugs.

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