Wurden der versicherten Person Leistungen zugesprochen, so kommt einer Wiedererwägung lite pendente zwecks weiterer Abklärungen des Sachverhalts durch die Vorinstanz nur der Charakter eines Antrags an die Beschwerdeinstanz zu. Kostenauferlegung ausnahmsweise nach dem Verursacherprinzip.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Sozialversicherungsrecht 17.07.2025 720 2024 178 (720 24 178)
Wurden der versicherten Person Leistungen zugesprochen, so kommt einer Wiedererwägung lite pendente zwecks weiterer Abklärungen des Sachverhalts durch die Vorinstanz nur der Charakter eines Antrags an die Beschwerdeinstanz zu. Kostenauferlegung ausnahmsweise nach dem Verursacherprinzip.
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