Eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes ist mit den neuen medizinischen Berichten nicht glaubhaft dargelegt.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Sozialversicherungsrecht 28.11.2024 720 2024 168 (720 24 168)
Eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes ist mit den neuen medizinischen Berichten nicht glaubhaft dargelegt.
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