IV-Rente / Rückweisung, da auf das Verwaltungsgutachten nicht abgestellt werden kann
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Sozialversicherungsrecht 22.08.2024 720 2023 273 (720 23 273)
IV-Rente / Rückweisung, da auf das Verwaltungsgutachten nicht abgestellt werden kann
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