Eine Rechtsverzögerung durch die IV-Stelle ist in Anbetracht der fehlenden Mitwirkung des Versicherten zu verneinen
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Sozialversicherungsrecht 14.03.2024 720 2023 267 / 61 (720 23 267 / 61)
Eine Rechtsverzögerung durch die IV-Stelle ist in Anbetracht der fehlenden Mitwirkung des Versicherten zu verneinen
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