Gestützt auf die vorliegenden medizinischen Unterlagen ist keine erhebliche Veränderung des Gesundheitszustands im Sinne von Art. 17 Abs. 1 ATSG eingetreten.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Sozialversicherungsrecht 08.02.2024 720 2023 264 / 34 (720 23 264 / 34)
Gestützt auf die vorliegenden medizinischen Unterlagen ist keine erhebliche Veränderung des Gesundheitszustands im Sinne von Art. 17 Abs. 1 ATSG eingetreten.
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