Invalidenversicherung Abweisung der Beschwerde. Der von der IV-Stelle vorgenommene Einkommensvergleich ist nicht zu beanstanden. Die IV-Stelle hat dem Beschwerdeführer in der angefochtenen Verfügung zu Recht eine Viertelsrente zugesprochen.
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Basel-Land Kantonsgericht 20.10.2016 720 16 242 Bâle-Campagne Kantonsgericht 20.10.2016 720 16 242 Basilea Campagna Kantonsgericht 20.10.2016 720 16 242
Invalidenversicherung Abweisung der Beschwerde. Der von der IV-Stelle vorgenommene Einkommensvergleich ist nicht zu beanstanden. Die IV-Stelle hat dem Beschwerdeführer in der angefochtenen Verfügung zu Recht eine Viertelsrente zugesprochen.
Basel-Land Kantonsgericht Bâle-Campagne Kantonsgericht Basilea Campagna Kantonsgericht Abteilung Sozialversicherungsrecht