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720 16 199/38

Basel-Landschaft · 2017-02-02 · Deutsch BL

Invalidenversicherung Dem ehemals selbständigerwerbenden Versicherten ist ein Berufswechsel im Alter von 62 Jahren und 11 Monaten nicht zumutbar; die Angelegenheit ist aber zur Abklärung der Arbeitsunfähigkeit in seiner angestammten Tätigkeit an die Vorinstanz zurückzuweisen.

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Basel-Land Kantonsgericht 02.02.2017 720 16 199/38 Bâle-Campagne Kantonsgericht 02.02.2017 720 16 199/38 Basilea Campagna Kantonsgericht 02.02.2017 720 16 199/38

Invalidenversicherung Dem ehemals selbständigerwerbenden Versicherten ist ein Berufswechsel im Alter von 62 Jahren und 11 Monaten nicht zumutbar; die Angelegenheit ist aber zur Abklärung der Arbeitsunfähigkeit in seiner angestammten Tätigkeit an die Vorinstanz zurückzuweisen.

Basel-Land Kantonsgericht Bâle-Campagne Kantonsgericht Basilea Campagna Kantonsgericht Abteilung Sozialversicherungsrecht