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715 24 33 / 104

Basel-Landschaft · 2024-05-13 · Deutsch BL

Ablehnung der Anspruchsberechtigung infolge Aktenunvollständigkeit. Verwirkung des Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung mangels Geltendmachung innert drei Monaten nach dem Ende jeder Kontrollperiode, auf die er sich bezieht. Es obliegt der versicherten Person, im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht rechtzeitig zu prüfen, ob sie über alle für die Geltendmachung ihres Anspruchs erforderlichen Unterlagen verfügt.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Sozialversicherungsrecht 13.05.2024 715 24 33 / 104 (715 2024 33 / 104)

Ablehnung der Anspruchsberechtigung infolge Aktenunvollständigkeit. Verwirkung des Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung mangels Geltendmachung innert drei Monaten nach dem Ende jeder Kontrollperiode, auf die er sich bezieht. Es obliegt der versicherten Person, im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht rechtzeitig zu prüfen, ob sie über alle für die Geltendmachung ihres Anspruchs erforderlichen Unterlagen verfügt.

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