Rückforderung von Kurzarbeitsentschädigung, da der geltend gemachte Arbeitsausfall zum normalen Betriebsrisiko zu zählen und nicht auf die Corona-Pandemie zurückzuführen ist.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Sozialversicherungsrecht 14.03.2024 715 23 95 / 63 (715 2023 95 / 63)
Rückforderung von Kurzarbeitsentschädigung, da der geltend gemachte Arbeitsausfall zum normalen Betriebsrisiko zu zählen und nicht auf die Corona-Pandemie zurückzuführen ist.
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