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715 23 299 / 01

Basel-Landschaft · 2024-01-03 · Deutsch BL

Der Beschwerdeführerin wäre es trotz des unbestritten langen Arbeitswegs und des zusätzlichen organisatorischen Aufwands aufgrund ihrer Betreuungspflichten zumutbar gewesen, das Arbeitsverhältnis bis zum Antritt einer Anschlussstelle weiterzuführen

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Sozialversicherungsrecht 03.01.2024 715 23 299 / 01 (715 2023 299 / 01)

Der Beschwerdeführerin wäre es trotz des unbestritten langen Arbeitswegs und des zusätzlichen organisatorischen Aufwands aufgrund ihrer Betreuungspflichten zumutbar gewesen, das Arbeitsverhältnis bis zum Antritt einer Anschlussstelle weiterzuführen

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