Einstellung in der Anspruchsberechtigung: Kann der Einstellungstatbestand nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eruiert werden, geht die resultierende Beweislosigkeit zu Lasten der Arbeitslosenkasse
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Sozialversicherungsrecht 28.11.2024 715 2024 156 (715 24 156)
Einstellung in der Anspruchsberechtigung: Kann der Einstellungstatbestand nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eruiert werden, geht die resultierende Beweislosigkeit zu Lasten der Arbeitslosenkasse
404 Not Found 404 Not Found The resource requested could not be found on this server!