Einstellung in der Anspruchsberechtigung aufgrund selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit zu Recht erfolgt, da gestützt auf die Unterlagen der Arbeitgeberin klar erstellt ist, dass der Versicherte den Verlust seiner Arbeitsstelle in Kauf nahm.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Sozialversicherungsrecht 01.11.2024 715 2024 110 (715 24 110)
Einstellung in der Anspruchsberechtigung aufgrund selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit zu Recht erfolgt, da gestützt auf die Unterlagen der Arbeitgeberin klar erstellt ist, dass der Versicherte den Verlust seiner Arbeitsstelle in Kauf nahm.
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