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715 2023 362 / 53

Basel-Landschaft · 2020-07-01 · Deutsch BL

Rückwirkende Korrektur von Taggeldabrechnungen. Rechtsfrage, auf welchen Zeitpunkt hin Art. 88a Abs. 1 IVV auf eine nachträgliche Anpassung des in arbeitslosenversicherungsrechtlicher Hinsicht gemäss Art. 40b AVIV massgebenden versicherten Verdienstes anwendbar ist. Im konkreten Fall hat die Beschwerdegegnerin den versicherten Verdienst zu Unrecht erst ab 1. Juli 2020 an die der Versicherten bereits seit 1. April 2020 noch verbleibende Erwerbsunfähigkeit von 76% angepasst.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Sozialversicherungsrecht 28.02.2024 715 2023 362 / 53 (715 23 362 / 53)

Rückwirkende Korrektur von Taggeldabrechnungen. Rechtsfrage, auf welchen Zeitpunkt hin Art. 88a Abs. 1 IVV auf eine nachträgliche Anpassung des in arbeitslosenversicherungsrechtlicher Hinsicht gemäss Art. 40b AVIV massgebenden versicherten Verdienstes anwendbar ist.

Im konkreten Fall hat die Beschwerdegegnerin den versicherten Verdienst zu Unrecht erst ab 1. Juli 2020 an die der Versicherten bereits seit 1. April 2020 noch verbleibende Erwerbsunfähigkeit von 76% angepasst.

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