Arbeitslosenversicherung Die Beschwerde wird gutheissen und die Angelegenheit wird an die Arbeitslosenkasse zurückgewiesen, damit sie den Sachverhalt für die von ihr geltend gemachten Einstellungsgründe von Art. 44 Abs. 1 lit. a und b AVIV erneut abklärt
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht 20.10.2016 715 16 130/270 Bâle-Campagne Kantonsgericht 20.10.2016 715 16 130/270 Basilea Campagna Kantonsgericht 20.10.2016 715 16 130/270
Arbeitslosenversicherung Die Beschwerde wird gutheissen und die Angelegenheit wird an die Arbeitslosenkasse zurückgewiesen, damit sie den Sachverhalt für die von ihr geltend gemachten Einstellungsgründe von Art. 44 Abs. 1 lit. a und b AVIV erneut abklärt
Basel-Land Kantonsgericht Bâle-Campagne Kantonsgericht Basilea Campagna Kantonsgericht Abteilung Sozialversicherungsrecht