Arbeitslosenversicherung Insolvenzentschädigung; Verletzung der Schadenminderungspflicht. Lohnausstände sind frühzeitig und mit Nachdruck zu verfolgen und rechtlich einzufordern, andernfalls die versicherte Person ihren Anspruch auf Insolvenzentschädigung verliert.
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Basel-Land Kantonsgericht 21.04.2016 715 15 391 / 95 Bâle-Campagne Kantonsgericht 21.04.2016 715 15 391 / 95 Basilea Campagna Kantonsgericht 21.04.2016 715 15 391 / 95
Arbeitslosenversicherung Insolvenzentschädigung; Verletzung der Schadenminderungspflicht. Lohnausstände sind frühzeitig und mit Nachdruck zu verfolgen und rechtlich einzufordern, andernfalls die versicherte Person ihren Anspruch auf Insolvenzentschädigung verliert.
Basel-Land Kantonsgericht Bâle-Campagne Kantonsgericht Basilea Campagna Kantonsgericht Abteilung Sozialversicherungsrecht