opencaselaw.ch

710 24 308

Basel-Landschaft · 2024-12-13 · Deutsch BL

Die Voraussetzungen für eine Schadenersatzforderung nach Art. 52 AHVG sind vorliegend erfüllt. Der Forderungsbetrag ist jedoch in geringem Umfang zu reduzieren.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Sozialversicherungsrecht 13.12.2024 710 24 308 (710 2024 308)

Die Voraussetzungen für eine Schadenersatzforderung nach Art. 52 AHVG sind vorliegend erfüllt. Der Forderungsbetrag ist jedoch in geringem Umfang zu reduzieren.

404 Not Found 404 Not Found The resource requested could not be found on this server!