Schadenersatz, Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: Die Schadenersatzforderung gegenüber dem haftungspflichtigen Organ muss von der Ausgleichskasse so begründet werden, dass eine sachgerechte Anfechtung möglich ist.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Sozialversicherungsrecht 07.03.2024 710 23 310 / 58 (710 2023 310 / 58)
Schadenersatz, Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: Die Schadenersatzforderung gegenüber dem haftungspflichtigen Organ muss von der Ausgleichskasse so begründet werden, dass eine sachgerechte Anfechtung möglich ist.
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