Verletzung des Differenzierungsgebots: Die angefochtenen Strassenbeiträge gründen auf einem Kostenverteiler und einem Beitragsplan, welche ungleiche Sachverhalte zu Unrecht gleich behandeln. Erfasst ein Perimeter bisher «nicht erschlossene» Parzellen, welche vom beitragsauslösenden Werk (z.B. einer Strasse) erstmals erschlossen werden, und solche, die nach der Realisierung des beitragsauslösenden Werks «mehrfach erschlossen» sind, liegen zwei in wesentlichen Aspekten unterschiedliche Sachverhaltskonstellationen vor, welchen auch rechtsfolgeseitig durch verschieden hohe Beitragssätze Rechnung zutragen ist.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Enteignungsgericht 27.06.2024 650 22 64 (650 2022 64) Bâle-Campagne Enteignungsgericht 27.06.2024 650 22 64 (650 2022 64) Basilea Campagna Enteignungsgericht 27.06.2024 650 22 64 (650 2022 64)
Verletzung des Differenzierungsgebots: Die angefochtenen Strassenbeiträge gründen auf einem Kostenverteiler und einem Beitragsplan, welche ungleiche Sachverhalte zu Unrecht gleich behandeln. Erfasst ein Perimeter bisher «nicht erschlossene» Parzellen, welche vom beitragsauslösenden Werk (z.B. einer Strasse) erstmals erschlossen werden, und solche, die nach der Realisierung des beitragsauslösenden Werks «mehrfach erschlossen» sind, liegen zwei in wesentlichen Aspekten unterschiedliche Sachverhaltskonstellationen vor, welchen auch rechtsfolgeseitig durch verschieden hohe Beitragssätze Rechnung zutragen ist.
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