Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte; i.c. ist sowohl der objektive als auch der subjektive Tatbestand von Art. 285 Ziff. 1 StGB gegeben; keine Rechtsfertigungs- oder Schuldausschlussgründe; Schuldspruch bzw. Freispruch (Drohung).
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Basel-Land Kantonsgericht 21.05.2015 460 15 3 Bâle-Campagne Kantonsgericht 21.05.2015 460 15 3 Basilea Campagna Kantonsgericht 21.05.2015 460 15 3
Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte; i.c. ist sowohl der objektive als auch der subjektive Tatbestand von Art. 285 Ziff. 1 StGB gegeben; keine Rechtsfertigungs- oder Schuldausschlussgründe; Schuldspruch bzw. Freispruch (Drohung).
Basel-Land Kantonsgericht Bâle-Campagne Kantonsgericht Basilea Campagna Kantonsgericht Abteilung Strafrecht,