Fristeinhaltung beim Bezahlen des Prozesskostenvorschusses (Art. 143 Abs. 3 ZPO): Wird im Falle einer Bank- oder Postüberweisung der Prozesskostenvorschuss dem Gericht einen Tag nach Ablauf der Frist gutgeschrieben, muss das Gericht am Fehlen der Rechtzeitigkeit Zweifel haben und Rückfragen zum aufgeführten Valutadatum vornehmen (Ziffer H, E. 1).
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Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht 16.07.2024 400 24 153 (400 2024 153) Bâle-Campagne Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht 16.07.2024 400 24 153 (400 2024 153) Basilea Campagna Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht 16.07.2024 400 24 153 (400 2024 153)
Fristeinhaltung beim Bezahlen des Prozesskostenvorschusses (Art. 143 Abs. 3 ZPO): Wird im Falle einer Bank- oder Postüberweisung der Prozesskostenvorschuss dem Gericht einen Tag nach Ablauf der Frist gutgeschrieben, muss das Gericht am Fehlen der Rechtzeitigkeit Zweifel haben und Rückfragen zum aufgeführten Valutadatum vornehmen (Ziffer H, E. 1).
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