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2024_01_04_sr_3

Basel-Landschaft · 2024-01-04 · Deutsch BL

Deckungsbeschlagnahme:Eine Deckungsbeschlagnahme setzt konkrete Anhaltspunkte voraus, dass sich die beschuldigte Person einer möglichen Zahlungspflicht zu entziehen versucht. Bei einer beschuldigten Person mit Wohnsitz und Angehörigen in der Schweiz erscheint daher eine Beschlagnahme der Familienwohnung zur Deckung von Verfahrenskosten nur zulässig, wenn konkrete Verdachtsmomente diesbezügliche Veräusserungsabsichten nahelegen (E. 3.2.1).

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Deckungsbeschlagnahme:Eine Deckungsbeschlagnahme setzt konkrete Anhaltspunkte voraus, dass sich die beschuldigte Person einer möglichen Zahlungspflicht zu entziehen versucht. Bei einer beschuldigten Person mit Wohnsitz und Angehörigen in der Schweiz erscheint daher eine Beschlagnahme der Familienwohnung zur Deckung von Verfahrenskosten nur zulässig, wenn konkrete Verdachtsmomente diesbezügliche Veräusserungsabsichten nahelegen (E. 3.2.1).

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