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2024-03-19_ab_schk_bl_01_rm-17-05

Basel-Landschaft · 2024-03-19 · Deutsch BL

Nichtigkeit einer Betreibung nach Art. 22 Abs. 1 SchKG, wenn der Gläubiger für dieselbe Forderung und über gewichtige Beträge mehrere Zahlungsbefehle zustellen lässt, ohne jemals Rechtsöffnung zu verlangen oder die Anerkennungsklage zu erheben (vorliegend verneint, E. 2.2 ff.).

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Nichtigkeit einer Betreibung nach Art. 22 Abs. 1 SchKG, wenn der Gläubiger für dieselbe Forderung und über gewichtige Beträge mehrere Zahlungsbefehle zustellen lässt, ohne jemals Rechtsöffnung zu verlangen oder die Anerkennungsklage zu erheben (vorliegend verneint, E. 2.2 ff.).

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