Kooperations- und Organisationsbereitschaft der Eltern sowie geografische Distanz der Wohnorte der Eltern bei alternierender Obhut (E. 4.2); der Eintritt des Kindes in den Kindergarten führt für sich allein genommen nicht zu einem Wechsel des bisher funktionierenden alternierenden Betreuungsmodells (E. 5.3).
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Basel-Land Kantonsgericht 16.01.2024 2024-01-16_zr_01_rm-27-05 Bâle-Campagne Kantonsgericht 16.01.2024 2024-01-16_zr_01_rm-27-05 Basilea Campagna Kantonsgericht 16.01.2024 2024-01-16_zr_01_rm-27-05
Kooperations- und Organisationsbereitschaft der Eltern sowie geografische Distanz der Wohnorte der Eltern bei alternierender Obhut (E. 4.2); der Eintritt des Kindes in den Kindergarten führt für sich allein genommen nicht zu einem Wechsel des bisher funktionierenden alternierenden Betreuungsmodells (E. 5.3).
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