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2023_12_18_sr_1

Basel-Landschaft · 2023-12-18 · Deutsch BL

Sexuelle Belästigung:Nach dem ursprünglich einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit Kondom hat nach dem Abstreifen desselbigen ohne Wissen sowie ohne Zustimmung durch die Betroffene eine Zäsur zum Bisherigen stattgefunden, wodurch die eine neue Handlung bildende abredewidrige Fortsetzung des Geschlechtsverkehrs ohne Benutzung eines Kondoms (sog. Stealthing) nicht mehr einvernehmlich gewesen ist und folglich zu einer Verletzung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts der Privatklägerin geführt hat. Nachdem auch die übrigen Strafbarkeitsvoraussetzungen vorliegen, stellt in casu Stealthing eine sexuelle Belästigung nach Art. 198 Abs. 2 StGB dar (E. 3.4.b).

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Basel-Land Kantonsgericht 18.12.2023 2023_12_18_sr_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 18.12.2023 2023_12_18_sr_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 18.12.2023 2023_12_18_sr_1

Sexuelle Belästigung:Nach dem ursprünglich einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit Kondom hat nach dem Abstreifen desselbigen ohne Wissen sowie ohne Zustimmung durch die Betroffene eine Zäsur zum Bisherigen stattgefunden, wodurch die eine neue Handlung bildende abredewidrige Fortsetzung des Geschlechtsverkehrs ohne Benutzung eines Kondoms (sog. Stealthing) nicht mehr einvernehmlich gewesen ist und folglich zu einer Verletzung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts der Privatklägerin geführt hat. Nachdem auch die übrigen Strafbarkeitsvoraussetzungen vorliegen, stellt in casu Stealthing eine sexuelle Belästigung nach Art. 198 Abs. 2 StGB dar (E. 3.4.b).

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