Schliessung eines Fitnessstudios. Der Standort resp. die Nähe zum Wohn- oder Arbeitsort bzw. die Erreichbarkeit eines Fitnessstudios ist oft ein massgebendes Auswahlkriterium. Wird das Fitnessstudio an diesem Standort geschlossen und auf ein anderes verwiesen, kann daher eine Leistungsstörung vorliegen, wenn das als Ersatz für die bisherige Trainingsmöglichkeit angebotene andere Fitnessstudio viel weiter weg vom Wohnort der betroffenen Partei liegt (E. 2.3).
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Basel-Land Kantonsgericht 12.12.2023 2023-12-12_zr_2_rm-29-02 Bâle-Campagne Kantonsgericht 12.12.2023 2023-12-12_zr_2_rm-29-02 Basilea Campagna Kantonsgericht 12.12.2023 2023-12-12_zr_2_rm-29-02
Schliessung eines Fitnessstudios. Der Standort resp. die Nähe zum Wohn- oder Arbeitsort bzw. die Erreichbarkeit eines Fitnessstudios ist oft ein massgebendes Auswahlkriterium. Wird das Fitnessstudio an diesem Standort geschlossen und auf ein anderes verwiesen, kann daher eine Leistungsstörung vorliegen, wenn das als Ersatz für die bisherige Trainingsmöglichkeit angebotene andere Fitnessstudio viel weiter weg vom Wohnort der betroffenen Partei liegt (E. 2.3).
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