Versprechen des Arbeitgebers zur Leistung von lebenslangen Krankenkassenzuschüssen (unmittelbare Vorsorgezusage; E. 5.3.3.1 ff.); Unterscheidung zwischen der Leistungsverpflichtung des Arbeitgebers und der Erfüllungshandlungen durch die Vorsorgestiftungen (E. 5.3.3.2 und 5.3.4.1 f.); keine Verletzung des Trennungsprinzips, wenn der Arbeitgeber zufolge Personalunion die Vorsorgestiftungen beherrscht und die Handlungen der Vorsorgestiftungen dem Arbeitgeber zugerechnet werden (E. 5.3.4.2).
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Versprechen des Arbeitgebers zur Leistung von lebenslangen Krankenkassenzuschüssen (unmittelbare Vorsorgezusage; E. 5.3.3.1 ff.); Unterscheidung zwischen der Leistungsverpflichtung des Arbeitgebers und der Erfüllungshandlungen durch die Vorsorgestiftungen (E. 5.3.3.2 und 5.3.4.1 f.); keine Verletzung des Trennungsprinzips, wenn der Arbeitgeber zufolge Personalunion die Vorsorgestiftungen beherrscht und die Handlungen der Vorsorgestiftungen dem Arbeitgeber zugerechnet werden (E. 5.3.4.2).
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