Nichteintreten auf eine Berufung gegen einen erstinstanzlichen Eheschutzentscheid aufgrund des im Zeitpunkt der Berufungseinreichung bereits erfolgten Wegzuges der Ehefrau und Kinder nach Frankreich (E. 3.1 ff.); dementsprechend Abweisung des Verfahrensantrags auf Erteilung der aufschiebenden Wirkung der Berufung (Art. 315 Abs. 5 ZPO, E. 3.4) und Nichteintreten auf die Rüge zum Kostenentscheid, welcher mit Beschwerde hätte angefochten werden müssen (E. 4); Rückzahlungsanspruch des Staates für die ausbezahlte Parteientschädigung beim unterliegenden Ehemann und in Ausnahmefällen subsidiär bei der obsiegenden Ehefrau (Art. 122 Abs. 2 ZPO, E. 6).
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Basel-Land Kantonsgericht 17.10.2023 2023-10-17_zr1_rm-11-12 Bâle-Campagne Kantonsgericht 17.10.2023 2023-10-17_zr1_rm-11-12 Basilea Campagna Kantonsgericht 17.10.2023 2023-10-17_zr1_rm-11-12
Nichteintreten auf eine Berufung gegen einen erstinstanzlichen Eheschutzentscheid aufgrund des im Zeitpunkt der Berufungseinreichung bereits erfolgten Wegzuges der Ehefrau und Kinder nach Frankreich (E. 3.1 ff.); dementsprechend Abweisung des Verfahrensantrags auf Erteilung der aufschiebenden Wirkung der Berufung (Art. 315 Abs. 5 ZPO, E. 3.4) und Nichteintreten auf die Rüge zum Kostenentscheid, welcher mit Beschwerde hätte angefochten werden müssen (E. 4); Rückzahlungsanspruch des Staates für die ausbezahlte Parteientschädigung beim unterliegenden Ehemann und in Ausnahmefällen subsidiär bei der obsiegenden Ehefrau (Art. 122 Abs. 2 ZPO, E. 6).
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