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2023-08-08_zr_5_rm-03-01

Basel-Landschaft · 2023-08-08 · Deutsch BL

Nebenintervention Art. 74 ZPO: Streitigkeiten innerhalb einer juristischen Person führen zu Gestaltungsurteilen, die nicht nur auf die Verfahrensparteien, sondern auf alle Mitglieder der juristischen Person wirken. Wegen dieser direkten Auswirkung des Urteils ist die Rechtsstellung jedes Mitglieds der juristischen Person betroffen, womit das rechtliche Interesse für eine Nebenintervention gegeben ist (E. 2).

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Basel-Land Kantonsgericht 08.08.2023 2023-08-08_zr_5_rm-03-01 Bâle-Campagne Kantonsgericht 08.08.2023 2023-08-08_zr_5_rm-03-01 Basilea Campagna Kantonsgericht 08.08.2023 2023-08-08_zr_5_rm-03-01

Nebenintervention Art. 74 ZPO: Streitigkeiten innerhalb einer juristischen Person führen zu Gestaltungsurteilen, die nicht nur auf die Verfahrensparteien, sondern auf alle Mitglieder der juristischen Person wirken. Wegen dieser direkten Auswirkung des Urteils ist die Rechtsstellung jedes Mitglieds der juristischen Person betroffen, womit das rechtliche Interesse für eine Nebenintervention gegeben ist (E. 2).

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