Kanalisationsanschlussgebühr: Gebührenbefreit bzw. zum Abzug von der Bemessungsgrundlage zuzulassen ist nur derjenige Teil energiesparender Investitionen, der für das Übertreffen der gesetzlich ohnehin vorgeschriebenen energetischen Mindestanforderungen ursächlich ist (d.h. die sog. Mehrinvestition).
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Kanalisationsanschlussgebühr: Gebührenbefreit bzw. zum Abzug von der Bemessungsgrundlage zuzulassen ist nur derjenige Teil energiesparender Investitionen, der für das Übertreffen der gesetzlich ohnehin vorgeschriebenen energetischen Mindestanforderungen ursächlich ist (d.h. die sog. Mehrinvestition).
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