Verlängerung der Untersuchungshaft / ErsatzmassnahmeAls Ersatzmassnahme für die Untersuchungshaft kann eine stationäre Massnahme in einer offenen Einrichtung nur angeordnet werden, wenn aufgrund eines Gutachtens im Sinn von Art. 56 Abs. 3 StGB alle Voraussetzungen für eine solche Anordnung klarerweise als erfüllt gelten können (E. 6.1.1).
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Basel-Land Kantonsgericht 01.11.2022 2022_11_01_sr_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 01.11.2022 2022_11_01_sr_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 01.11.2022 2022_11_01_sr_1
Verlängerung der Untersuchungshaft / ErsatzmassnahmeAls Ersatzmassnahme für die Untersuchungshaft kann eine stationäre Massnahme in einer offenen Einrichtung nur angeordnet werden, wenn aufgrund eines Gutachtens im Sinn von Art. 56 Abs. 3 StGB alle Voraussetzungen für eine solche Anordnung klarerweise als erfüllt gelten können (E. 6.1.1).
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