Mehrfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Drohung, Hinderung einer Amtshandlung, Führen eines nicht betriebssicheren Fahrzeuges etc.:Eine Aussage kann auf Grundlage einer Realkennzeichenanalyse nur als wahr betrachtet werden, wenn sie einen ganzen Komplex von Realkennzeichen aufweist (E. II/C/CB/c/i).In der Schweiz besteht kein Winterreifenobligatorium. Das Fahren mit Sommerreifen im Winter ist daher nicht tatbestandsmässig im Sinne von Art. 93 Abs. 2 lit. a SVG (E. II/D/DD/b). Strafzumessung:Übertretungsbussen unterliegen dem Asperationsprinzip (E. III/F/FA).
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Basel-Land Kantonsgericht 18.10.2022 2022_10_18_sr_2 Bâle-Campagne Kantonsgericht 18.10.2022 2022_10_18_sr_2 Basilea Campagna Kantonsgericht 18.10.2022 2022_10_18_sr_2
Mehrfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Drohung, Hinderung einer Amtshandlung, Führen eines nicht betriebssicheren Fahrzeuges etc.:Eine Aussage kann auf Grundlage einer Realkennzeichenanalyse nur als wahr betrachtet werden, wenn sie einen ganzen Komplex von Realkennzeichen aufweist (E. II/C/CB/c/i).In der Schweiz besteht kein Winterreifenobligatorium. Das Fahren mit Sommerreifen im Winter ist daher nicht tatbestandsmässig im Sinne von Art. 93 Abs. 2 lit. a SVG (E. II/D/DD/b). Strafzumessung:Übertretungsbussen unterliegen dem Asperationsprinzip (E. III/F/FA).
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