AnklagegrundsatzBei gehäuften und regelmässigen Straftaten (insbesondere Familiendelikte) wird dem Anklagegrundsatz Genüge getan, wenn die Handlungen in zeitlicher und örtlicher Hinsicht lediglich approximativ umschrieben werden. Der Zeitraum ist auf eine bestimmte Dauer einzugrenzen (E. II/D).
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Basel-Land Kantonsgericht 25.08.2022 2022_08_25_sr_1-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 25.08.2022 2022_08_25_sr_1-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 25.08.2022 2022_08_25_sr_1-1
AnklagegrundsatzBei gehäuften und regelmässigen Straftaten (insbesondere Familiendelikte) wird dem Anklagegrundsatz Genüge getan, wenn die Handlungen in zeitlicher und örtlicher Hinsicht lediglich approximativ umschrieben werden. Der Zeitraum ist auf eine bestimmte Dauer einzugrenzen (E. II/D).
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