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2022_01_04_sr_1

Basel-Landschaft · 2022-01-04 · Deutsch BL

Gewerbsmässiger Betrug etc.Vorsätzliche Herbeiführung von Versicherungsfällen durch Unfallmanipulationen (E. II/B). StrafzumessungHat das Gericht mehrere Taten zu beurteilen, wovon mindestens eine Tat vor der Verurteilung wegen anderer Taten begangen wurde (teilweise retrospektive Konkurrenz), ist für die neuen Taten eine unabhängige Strafe festzulegen (E. III/A/AB). Im Rahmen der Bestimmung der objektiven Tatschwere ist beim mittäterschaftlich verübten gewerbsmässigen Betrug von der gesamten Deliktssumme auszugehen, wobei die Grösse des Tatbeitrags des einzelnen Täters und dessen hierarchische Stellung innerhalb einer Organisation zu würdigen ist (E. III/A/AD/c/i/α). WiderrufEine bedingte Strafe oder der bedingte Teil einer Strafe ist nur zu widerrufen, wenn eine eigentliche Schlechtprognose besteht. Bei der Beurteilung der Bewährungsaussichten muss das Gericht die abschreckende Wirkung berücksichtigen, welche der Vollzug der neuen Strafe zeitigen kann (E. IV/B).

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Basel-Land Kantonsgericht 04.01.2022 2022_01_04_sr_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 04.01.2022 2022_01_04_sr_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 04.01.2022 2022_01_04_sr_1

Gewerbsmässiger Betrug etc.Vorsätzliche Herbeiführung von Versicherungsfällen durch Unfallmanipulationen (E. II/B). StrafzumessungHat das Gericht mehrere Taten zu beurteilen, wovon mindestens eine Tat vor der Verurteilung wegen anderer Taten begangen wurde (teilweise retrospektive Konkurrenz), ist für die neuen Taten eine unabhängige Strafe festzulegen (E. III/A/AB). Im Rahmen der Bestimmung der objektiven Tatschwere ist beim mittäterschaftlich verübten gewerbsmässigen Betrug von der gesamten Deliktssumme auszugehen, wobei die Grösse des Tatbeitrags des einzelnen Täters und dessen hierarchische Stellung innerhalb einer Organisation zu würdigen ist (E. III/A/AD/c/i/α). WiderrufEine bedingte Strafe oder der bedingte Teil einer Strafe ist nur zu widerrufen, wenn eine eigentliche Schlechtprognose besteht. Bei der Beurteilung der Bewährungsaussichten muss das Gericht die abschreckende Wirkung berücksichtigen, welche der Vollzug der neuen Strafe zeitigen kann (E. IV/B).

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