Löschposten innerhalb eines Gebäudes werden vom Rechtsgrund einer Anschlussgebühr (d.h. der Erschliessungsleistung) mitumfasst / Leistungen des Gemeinwesens im Bereich des Löschschutzes (allgemeiner Löschschutz) gehören nicht zur mittels Anschlussgebühren entgoltenen Erschliessungsleistung / Bestätigung der Praxis zur Überprüfung des Äquivalenzprinzips.
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Löschposten innerhalb eines Gebäudes werden vom Rechtsgrund einer Anschlussgebühr (d.h. der Erschliessungsleistung) mitumfasst / Leistungen des Gemeinwesens im Bereich des Löschschutzes (allgemeiner Löschschutz) gehören nicht zur mittels Anschlussgebühren entgoltenen Erschliessungsleistung / Bestätigung der Praxis zur Überprüfung des Äquivalenzprinzips.
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